Code of Conduct
Version 2 vom 11. Sep. 2023
Die im Verhaltenskodex der Firma Knick Elektronische Messgeräte GmbH & Co. KG beschriebenen ethischen Leitlinien beruhen auf den 10 Prinzipien des UN Global Compact und den Grundprinzipien der International Labour Organization (ILO), zu deren Beachtung sich das Unternehmen explizit bekennt (siehe Anhang).
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedes Geschlecht.
1 Umfang der Anwendung
Dieser Verhaltenskodex gilt für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere Lieferanten. Von unseren Partnern erwarten wir die Einhaltung dieser Verhaltensgrundsätze als Basis für unsere Geschäftsbeziehungen.
2 Menschenrechte
Als begehrter Arbeitgeber, der seit über 75 Jahren hochwertige Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich Interface und Prozess-Analyse entwickelt, produziert und vertreibt sehen wir unsere Stärke in unseren Mitarbeitern. Unsere Unternehmenskultur ist geprägt von Eigenverantwortung, gegenseitigem Respekt und einem offenen und kommunikativen Umgang miteinander. Wir glauben an die Vielfalt als Wettbewerbsvorteil, respektieren die Würde aller Menschen und setzen uns für die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte ein. Jeder einzelne unserer Mitarbeiter ist verpflichtet, mit seiner Arbeit zu unserem Erfolg beizutragen, Vereinbarungen einzuhalten und die in seinem Bereich bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Knick unterstützt und respektiert den Schutz der international proklamierten Menschenrechte und stellt sicher, sich nicht an Menschenrechtsverletzungen zu beteiligen.
2.1 Zwangs- oder Pflichtarbeit, Kinderarbeit
Knick verbietet Zwangs- oder Pflichtarbeit in all ihren Formen.
Unser Unternehmen beschäftigt keine Kinder unter 15 Jahren und verlangt von Lieferanten, Kinder nur unter Einhaltung des Rechts des Landes zu beschäftigen, in dem die Leistung ausgeübt wird.
2.2 Vielfalt, Inklusion und Anti-Diskriminierung
Mit der Vielfalt unserer Mitarbeiter gehen einzigartige Ideen, Standpunkte, Talente und Werte einher, die maßgeblich für unseren Erfolg sind. Die Vergabe von Verantwortungen wird in unserem Unternehmen sachbezogen und ohne Ansehen von Geschlecht, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit getroffen. Wir gewährleisten Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Bezug auf die Beschäftigung. Wir dulden keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Meinung, nationaler Herkunft oder sozialer Herkunft und anderer Gründe und verlangen diese Politik auch von unseren Geschäftspartnern.
2.3 Belästigung
Knick behandelt alle Mitarbeiter mit Würde und Respekt und verbietet verbale, psychologische oder sexuelle Belästigung oder Missbrauch. Respektvoller Umgang miteinander ist für uns ein Muss. Deswegen tolerieren wir keine Verhaltensweisen, die unangemessen, demütigend, einschüchternd oder feindselig sind oder die die Arbeitserbringung beeinträchtigten. Dies gilt für das Verhalten unserer Mitarbeiter genauso wie für das von Drittparteien. Jegliche Form der Belästigung oder Diskriminierung, einschließlich körperlicher Handlungen, mündlicher oder schriftlicher Äußerungen oder visueller Darstellungen, ist untersagt und wird entsprechend
untersucht und geahndet.
2.4 Entlohnung, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen
Die Bezahlung der Gehälter und Löhne wird von Knick in regelmäßigen Abständen von höchstens einem Monat vollständig und direkt an die Arbeitnehmer vorgenommen und dokumentiert. Die Arbeitszeitregelungen und die Arbeitsbedingungen entsprechen in unserem Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen, deren Einhaltung wir gewährleisten.
2.5 Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und Gesundheit
Bei Knick engagieren wir uns für nachhaltiges und verantwortliches Handeln im Hinblick auf die Gesundheit unserer Mitarbeiter, sind umweltbewusst und respektieren das Umfeld, in dem wir tätig sind. Die Bereitstellung eines sicheren und nicht gesundheitsbeeinträchtigenden Arbeitsplatzes für unsere Mitarbeiter hat höchste Priorität. Alle gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sind strikt einzuhalten. Etwaige Gefahren, die während Tätigkeiten bestehen oder entstehen können, werden identifiziert und nach Möglichkeit vermieden oder verringert. Um die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu gewährleisten, haben wir einen Arbeitssicherheitsausschuss und ein formalisiertes Verfahren zu Gesundheit und Arbeitssicherheit implementiert. Wir versuchen, unsere Mitarbeiter durch Sicherheitsunterweisungen sowie durch regelmäßige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unfälle und Gesundheitsschäden zu sensibilisieren sowie ihr Sicherheitsbewusstsein zu steigern. Zur arbeitsmedizinischen Versorgung unserer Mitarbeitergehört das Angebot an regelmäßigen Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen.
2.6 Arbeitsbedingungen, Karriere, Recht auf kollektive Verhandlungen
Wir respektieren alle gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Arbeitszeiten, Kompensationen und Mitarbeitervorteile. Für unsere Mitarbeiter streben wir die bestmöglichen Arbeitsbedingungen an und wollen eine hohe Zufriedenheit erreichen. Um die Mobilitätsanforderungen an unsere Mitarbeiter besser zu gestalten, bieten wir flexible Arbeitszeiten sowie Home-Office an. Unabhängig von der jeweiligen Berufsgruppe verfügen wir über ein standardisiertes und transparentes Einstellungsverfahren, um auch langfristig ein attraktiver Arbeitgeber für unsere Mitarbeiter zu sein. Wir erkennen das Recht zum sozialen Dialog sowie kollektiver Verhandlungen an. Aus diesem Grund haben wir einen Betriebsrat, der die Interessen unserer Arbeitnehmer vertritt. Weiterhin fördern wir die Karriereentwicklung unserer Mitarbeiter durch individuelle Feedback-Gespräche. Hierbei legen wir fachliche und persönlichkeitsbezogene Ziele fest, die die Entwicklung unserer Mitarbeiter fördern. Wir bieten eine Vielzahl von Schulungen an, die wir im Rahmen des individuellen Entwicklungsplans gemeinsam mit unseren Mitarbeitern festlegen.
3 Umweltschutz
Grundlage unseres Umweltmanagementsystems ist mindestens die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften. Wir belasten die Umwelt durch unsere Produktion so wenig wie möglich und vermeiden Abfälle, Abwasser und Emissionen nach Möglichkeit. Wir erwarten von unseren Lieferanten eine Umweltpolitik, die der Schonung von Ressourcen und der Umwelt dient.
3.1 Energieverbrauch
Nachhaltig zu wirtschaften heißt für uns der schonende Umgang mit der Umwelt und den vorhandenen Ressourcen. Dies äußert sich in unseren Aktivitäten zum Schutz der Umwelt. Um unseren Energieverbrauch zu reduzieren, prüfen wir regelmäßig Einsparpotenziale. Weiterhin wollen wir die Emissionen, die durch Mobilität entstehen, reduzieren. Hierfür prüfen und bewerten wir unsere Dienstflotte und setzen z. B. Elektroautos ein. Außerdem stehen unseren Mitarbeitern firmeneigene Ladesäulen für E-Bikes und Pedelecs zur Verfügung. Wir lassen Energieaudits durchführen, um Verbesserungspotenziale der Energieeffizienz auf dem gesamten Unternehmensgelände zu identifizieren.
3.2 Wasser
Wir wollen auch im Bereich Wassermanagement verantwortungsvoll handeln. So haben wir beispielweise eine Teilereinigungsanlage angeschafft, die eine bis zu 100fache Verwendung des Reinigungswassers ermöglicht.
3.3 Abfall und Recycling
Wir engagieren uns aktiv für den Umweltschutz und fördern den sparsamen Umgang mit Ressourcen und Energie. Unser Unternehmen hat es sich zum Ziel gesetzt, die aus den Geschäftsaktivitäten resultierenden Umweltbelastungen möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Weiterhin bemüht sich unser Unternehmen, wenig umweltbelastende Stoffe einzusetzen. Wir streben effiziente Recyclingprozesse an und versuchen den Einsatz von Chemikalien so gering wie möglich zu halten. Unsere Mitarbeiter werden dahingehend sensibilisiert, die entstehende Abfallmenge so gering wie möglich zu halten und Produkte zu verwenden, die eine geringe ökologische Belastung darstellen.
3.4 Produktverwendung
Die zur Verfügung stehenden Ressourcen sind begrenzt. Deshalb sind Energie, Wasser und Rohstoffe sparsam zu verwenden. Wir berücksichtigen dieses Ziel bereits bei der Entwicklung von Produkten, was die Langlebigkeit und Energieeffizienz unserer Produkte und unsere Fertigungsverfahren widerspiegeln.
4 Ethik im Geschäftsverhältnis
Wir verpflichten uns zur Fairness im Wettbewerb. Von unseren Lieferanten, Kunden und Wettbewerbern erwarten wir, dass sie unsere Politik teilen.
4.1 Korruption
Wir verpflichten uns dazu unsere internen Regelungen zur Vermeidung und Verhinderung von Korruption anzuwenden. Die Firma Knick verbietet Korruption (Bestechung, Erpressung) in all ihren Formen und deren Begleitdelikte (Betrug, Untreue, Verletzung des Dienstgeheimnisses, Strafvereitelung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen). Das geltende (Korruptions-)Strafrecht muss zu jeder Zeit beachtet werden.
4.1.1 Integrität im Geschäftsverkehr und Interessenkonflikte
Unser exzellenter Ruf hängt in einem hohen Maß von der Unabhängigkeit unserer Entscheidungsprozesse und der Integrität unserer Mitarbeiter ab. Es ist daher unerlässlich, dass wir Beziehungen oder Aktivitäten vermeiden, die unsere Fähigkeit, objektive und faire Entscheidungen zu treffen, beeinträchtigen oder auch nur den Anschein einer Beeinträchtigung erwecken könnten. Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht, Geschäftsentscheidungen nicht auf der Grundlage seiner persönlichen Interessen, sondern im besten Interesse unseres Unternehmens zu treffen. Eigentum oder Informationen von Knick dürfen genauso wenig zum persönlichen Vorteil genutzt werden wie eine Gelegenheit, die sich nur aus der Arbeit für Knick ergibt.
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie sich auf ihre Arbeitsverpflichtungen gegenüber Knick konzentrieren und von zusätzlichen beruflichen Aktivitäten Abstand nehmen, wenn diese den Zielen des Unternehmens zuwiderlaufen könnten. Jede zusätzliche berufliche Tätigkeit, insbesondere für einen Konkurrenten, oder ein persönliches Interesse im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Pflichten müssen daher der Führungskraft und der Personalabteilung gemeldet werden und bedürfen gegebenenfalls der Genehmigung.
Wir wollen unsere Mitarbeiter keinesfalls darin beschränken, sich privat in politischen Ämtern, Wohltätigkeitsorganisationen oder Ähnlichem zu engagieren, dulden aber darüber hinaus keine Engagements einschließlich der Beratung und erheblicher Kapitalbeteiligungen oder anderer finanzieller Interessen an unseren Konkurrenten oder Kooperationspartnern.
4.1.2 Geschenke und Einladungen
Wir sind uns bewusst, dass der Austausch von Geschenken und Bewirtung gute Geschäftsbeziehungen fördern und guten Willen schaffen kann. Allerdings bieten oder akzeptieren wir keine Geschenke oder Einladungen, die auch nur den Anschein einer unzulässigen Beeinflussung erwecken könnten. Um diesen Anschein zu vermeiden, sind folgende Grundsätze immer und überall einzuhalten:
Geschenke oder Einladungen, wenn diese über die übliche Höflichkeit und die etablierten, legalen lokalen Geschäftspraktiken hinausgehen werden nicht angeboten und akzeptiert; dies gilt insbesondere für Geschenke und Einladungen im Zusammenhang mit laufenden oder geplanten Geschäftsverhandlungen oder Neuakquisitionen.
- Der Wert eines Geschenks oder einer Bewirtung muss immer angemessen sein und darf nicht die Frage nach einer sich eventuell daraus ergebenden Verpflichtung des Empfängers zu einer bestimmten Handlung oder Entscheidung aufwerfen.
- Regierungsbeamten dürfen keinerlei Vorteile angeboten werden ohne die vorherige Genehmigung ihres Vorgesetzten.
4.2 Verantwortungsvolle Wahl von Rohstoffen
Knick verfolgt die Herkunft von Rohstoffen soweit es die dokumentierten Informationen zulassen. Unser Einkauf unterbindet die Verwendung von Tantal, Zinn, Wolfram und Gold (3TG), das aus der Demokratischen Republik Kongo und dessen Nachbarländern stammt, es sei denn, die entsprechenden Mineralien werden von zertifizierten Minenbetreibern gewonnen. Damit wollen wir verhindern, dass die Gelder für den bewaffneten Konflikt in der Region eingesetzt werden.
4.3 Verantwortungsvolles Informationsmanagement
Unsere digitalen Systeme und die verschiedenen Kommunikationstechnologien werden unseren Mitarbeitern ausschließlich für geschäftliche Zwecke bereitgestellt und sind mit Sorgfalt zu handhaben. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist die private Nutzung der von Knick zur Verfügung gestellten und/oder im Eigentum von Knick stehenden Software untersagt. Das Kopieren von Software und/oder Daten aus IT-Systemen von Knick für private
Zwecke ist ebenso verboten wie die Installation privater oder nicht lizenzierter Software auf firmeneigener Hardware.
Auch dürfen unsere digitale- und Kommunikationsinfrastruktur, -systeme und -dienste nicht für illegale oder unethische Zwecke missbraucht werden. Das Aufsuchen, Abrufen und/oder Verbreiten von Informationen oder Webseiten mit Inhalten rassistischer, propagandistischer, pornografischer oder gewaltverherrlichender Natur gilt als in diesem Sinne missbräuchlich und wird konsequent geahndet.
Um Informationssicherheitsverletzungen zu verhindern, schulen wir unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum Thema Informationsmanagement. Ferner begrenzen wir die Art und Menge gesammelter und gespeicherter vertraulicher Daten und verpflichten unsere Partner dazu, einen Datenverwertungsnachweis auszustellen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Knick-Datenschutzerklärung.
5 Einhaltung von Sozial- und Umweltpraktiken bei Lieferanten
Die Einhaltung unserer Prinzipien erwarten wir auch von unseren Lieferanten, die sowohl Umwelt- als auch Sozialpraktiken einhalten müssen. Daher bewerten wir unsere Lieferanten beispielsweise im Hinblick auf REACH-Compliance und führen On-Site Audits der Lieferanten zu Umwelt- und Sozialaspekten durch. In unsere Lieferantenverträge haben wir Klauseln zu Konfliktmineralien integriert.
6 ANHANG
6.1 United Nations Global Compact
https://unglobalcompact.org/what-is-gc/mission/principles
Die 10 Prinzipien des Global Compact beruhen auf einem weltweiten Konsens, der sich herleitet, aus …
- der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
- der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
- der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und …
- dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Der Global Compact verlangt von den Unternehmen, innerhalb ihres Einflussbereichs einen Katalog von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen:
6.2 Menschenrechte
Prinzip1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und …
Prinzip 2: … sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen Mitschuldig machen.
6.3 Arbeitsnormen
Prinzip3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für …
Prinzip 4: die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,
Prinzip 5: die Abschaffung der Kinderarbeit und …
Prinzip 6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.
6.4 Umweltschutz
Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
Prinzip 8: Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und …
Prinzip 9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
6.5 Korruptionsbekämpfung
Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
6.6 International Labour Organization (ILO)
https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang–de/index.htm
Fünf Grundprinzipien bestimmen Selbstverständnis und Handeln der ILO:
Prinzip 1: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Prinzip 2: Beseitigung der Zwangsarbeit
Prinzip 3: Abschaffung der Kinderarbeit
Prinzip 4: Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
Prinzip 5: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit